Das Kleingedrucktei

Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten die Seminarkostenpauschale, Unterkunft und Vollpension. Die Kosten bei Tagesseminaren Seminarkosten- pauschale und Verpflegung.
Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG bzw. § 20 (3) in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 179 (4) in Verbindung mit § 179 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen.

Das Bildungsinstitut LEOPOLD behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl an TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen auch kurzfristig abzusagen.

In der Regel erfolgt die verbindliche, schriftliche Anmeldung bis sechs Wochen vor Seminarbeginn. Besser aber früher anmelden!

Bei Absagen bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn bei Mehrtages-Lehr- gängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, ab zwei Wochen vor Seminarbeginn, werden 50% der Seminarkostenpauschale berechnet.

Absagen, die 1-3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen behalten wir uns vor, 100% der Seminargebühr in Rechnung zu stellen.

Werden dem Bildungsinstitut LEOPOLD wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden, bei Absage ab 6 Tagen vor

 Seminarbeginn werden 50% der Seminarkostenpauschale und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet.

Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für
- Betriebsträte (§ 37 (6) BetrVG)
- Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 179 (4) SGB IX)
- Jugend- und Auszubildendenvertretungen (§ 37 (6) BetrVG / § 65 (1) BetrVG)
- Wahlvorstandsmitglieder (§ 20 (3) BetrVG)
in Anspruch genommen werden.

Sollten Fragen offen sein, kann man uns ansprechen. Wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Probleme passende Lösungen zu finden.